Klassen
Fahrzeug | Bemerkung | Mindesalter |
Führerscheinklasse B |
||
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A - mit Anhängerregelung |
Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahrten (BF17) |
Führerscheinklasse A
|
||
Krafträder mit Dreirädige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1, A2 |
|
Führerscheinklasse A2
|
||
Krafträder mit |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1 |
18 Jahre |
Führerscheinklasse A1
|
||
Krafträder mit Dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit |
Einschluss: M Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
16 Jahre |
Führerscheinklasse AM
|
||
Zweirädige Kleinkrafträder mit: Dreirädige Kleinkrafträder mit: Vierrädige Leicht-Kfz mit: |
Einschluss: Keine Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S |
16 Jahre |
Führerscheinklasse B96 |
||
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: |
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
vgl. Klasse B |